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Kirchlicher Anzeiger für die Erzdiözese Luxemburg  
1. Dezember 2020

Erscheinungsweise des Amtsblattes „Kirchlicher Anzeiger für die Erzdiözese Luxemburg“

Erzbischöfliches Dekret 387 C / 2020 (01.12.2020)

Erzbischöfliches Dekret über die Erscheinungsweise des Amtsblattes „Kirchlicher Anzeiger für die Erzdiözese Luxemburg“

Gesehen, dass das Amtsblatt „Kirchlicher Anzeiger für die Erzdiözese Luxemburg“ das Promulgationsorgan des Erzbischofs von Luxemburg und das Publikationsmedium für kirchliche Mitteilungen im Erzbistum Luxemburg im Sinne von can. 8§2 CIC ist;

Gesehen die bisherige Erscheinungsform des erzbischöflichen Amtsblattes als gedrucktes Heft;

Gesehen die Bestimmungen von can. 8§2 CIC,

habe ich beschlossen:

1. Diözesane Gesetze, Dekrete und Verordnungen bedürfen wie bisher zu ihrer Rechtskraft der Veröffentlichung im Kirchlichen Anzeiger (Promulgation), insofern der Gesetzgeber im Einzelfall keine andere Weise der Promulgation bestimmt bat.
Gleiches gilt für die allgemeinen Ausführungsdekrete nach can. 31 CIC in Verbindung mit can. 8 CIC, wobei dem Generalvikar die Befugnis zukommt, im Einzelfall eine andere Promulgationsweise zu bestimmen.

2. Sofern in den unter Ziffer 1 genannten Gesetzen, Dekreten und Verordnungen kein anderer Termin für die Inkraftsetzung festgesetzt ist, findet die Regelung nach can. 8§2 CIC nach dreißigtägiger Gesetzesschwebe Rechtskraft. Als Tag der Promulgation gilt das auf dem Titel der jeweiligen Ausgabe des Kirchlichen Anzeigers angegebene Erscheinungsdatum.

3. Der Kirchliche Anzeiger wird in zwei Originalexemplaren, im Archiv der Kanzlei und im Bistumsarchiv aufbewahrt. Rechtsverbindlich ist der Text dieser Ausgaben des Amtsblattes.

4. Jeder Pfarrei der Erzdiözese wird weiterhin jeweils eine Papierausgabe zugestellt. Jede Pfarrei ist zudem verpflichtet, die gedruckten Bestände weiterhin im Pfarrarchiv ordnungsgemäß aufzubewahren.

5. Der «Kirchliche Anzeiger für die Erzdiözese Luxemburg» wird ab dem Jahre 2021 den anderen Beziehern elektronisch per E-Mail (PDF) zugestellt. Er wird außerdem im Intranet-Portal sowie auf der Internetseite der Erzdiözese (www.cathol.lu) veröffentlicht. Auf ausdrückliche Anfrage kann er gegen Entgelt in Papierform bezogen werden.

6. Dieses Dekret wird promulgiert durch Veröffentlichung auf der Internetseite www.cathol.lu der Erzdiözese Luxemburg und tritt am 1.1.2021 in Kraft.

Luxemburg, den 1. Dezember 2020.

Jean-Claude Kardinal Hollerich, Erzbischof von Luxemburg
d.m. Valentin Wagner, Bistumskanzler

Erscheinungsweise des Amtsblattes „Kirchlicher Anzeiger für die Erzdiözese Luxemburg“
Erzbischöfliches Dekret 387 C / 2020
 
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