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Lettres pastorales / Hirtenbriefe
Theologisch-pastorale Weisung zum Beginn der Fastenzeit

An Aschermittwoch beginnt die christliche Fastenzeit. Sie dauert bis Karsamstag. Während dieser 40 Tage sind wir unterwegs zum Osterfest, dem Fest des Sieges Christi über Sünde und Tod. Durch Mäßigung und Verzicht möchten diese Wochen der Fastenzeit uns zu einer bewussten Unterbrechung des Alltags einladen, damit andere Menschen und schließlich auch Gott mehr Raum haben können.

Über das Fasten spricht man heutzutage nicht nur in der Fastenzeit. Fasten ist vielmehr immer und überall angesagt. Ein ganzer Industriezweig kümmert sich ganzjährig darum, wie über Heilfastenprogramme und Diätkonzepte den Menschen wenig Kalorien für viel Geld verkauft werden können. Ratgeber über das richtige Fasten füllen Meter an Regalen in den Buchhandlungen.

Sicher ist, dass es beim Fasten für die meisten Menschen heute weniger darum geht, bestimmte Fastenvorschriften und Verzichtsleistungen zu erfüllen. Ob Menschen auf Fleisch, auf Schokolade, auf Zigaretten, auf Alkohol, auf Fernsehen, auf das Auto oder auf alles zusammen verzichten, hängt vielfach von der persönlichen Existenzlandschaft ab. Es hängt von der Frage ab, welcher bewusste Verzicht zu einer bestimmten Zeit den Menschen zu Nachdenklichkeit und Neubesinnung anregt. Und jeder Verzicht bedeutet letztlich auch eine Unterbrechung scheinbar selbstverständlicher Abläufe. Wenn Gewohntes einmal an einer Stelle unterbrochen ist, dann breitet sich die Sinnfindung auch auf andere Lebensbereiche aus. Hin zu den Fragen, ob etwas eigentlich so bleiben muss, so bleiben darf, wie es bisher war – im persönlichen Leben und darüber hinaus.

Das spirituelle Fundament der Fastenzeit: Gebet, Fasten und Verzicht, Werke der Nächstenliebe, der Caritas

Für Christen ist fasten mehr als eine gesundheitliche Maßnahme. Nach christlichem Verständnis bilden seit jeher die persönliche, sozial-karitative und religiöse Dimension des Fastens eine untrennbare Einheit.

Menschen fasten, um durch Besinnung und Gebet, durch heilsamen Verzicht, durch die Achtsamkeit füreinander und die Solidarität mit den Benachteiligten, den Fundamenten unseres Glaubens wieder mehr Raum zu geben. Christliches Fasten ist daher nicht nur ein zeitweiliger Verzicht auf bestimmte Nahrungsmittel, sondern auch ein Teilen von Geld, Zeit und Aufmerksamkeit mit Menschen, die in Not geraten sind, und Hilfe und Unterstützung brauchen. Durch die alljährliche Fastenaktion „Bridderlech Deelen“ etwa unterstützen die Gläubigen hierzulande die Menschen in den Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas und geben ihrem Fastenopfer dadurch eine weltweite Dimension.

Lediglich an zwei Tagen im Kirchenjahr – an Aschermittwoch und Karfreitag – hält die Kirche das Fasten- und Abstinenzgebot aufrecht. An diesen beiden Tagen soll neben einer kleinen Stärkung morgens und abends nur eine Mahlzeit eingenommen (Fasten) und auf Fleischspeisen verzichten werden (Abstinenz). Das Fastengebot verpflichtet alle Gläubigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben bis zum Beginn des 60. Lebensjahres. Das Abstinenzgebot verpflichtet alle Gläubigen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Entschuldigt ist, wer durch Krankheit, auf Reisen, an fremdem Tisch oder durch schwere körperliche Arbeit am Fasten oder an der Abstinenz gehindert ist.

Fasten ist ein bewusstes Offenwerden auf Gott hin durch Gebet, durch Umkehr und Buße bezogen auf eigene Schuld. Die dichteste Form von Umkehr ist die Feier des Sakraments der Versöhnung, der Beichte. Viele Menschen haben den Zugang zu diesem Sakrament verloren. Sicher fällt es nicht leicht, zur eigenen Schuld zu stehen und sie zu bekennen. Und doch muss menschliche Schuld ins Wort gebracht werden, und zwar in das bekennende Wort. Dabei können wir uns von niemandem vertreten lassen. Es war bezeichnenderweise der evangelische Theologe Dietrich Bonhoeffer, der auf den Wert der Beichte hinwies, indem er sagte: Erst im ausdrücklichen Bekenntnis „wird die letzte Festung der Selbstrechtfertigung preisgegeben und zugleich bricht das Licht des Evangeliums in die Finsternis und Verschlossenheit des Herzens hinein“ [1].

Pastorale Weisung

Der Ortsbischof bestimmt, welche Gestalt das Fasten während der österlichen Bußzeit auf dem Territorium seiner Diözese haben soll. In Anlehnung an das kirchliche Recht und gemäß den Bestimmungen der Nachbardiözesen lege ich neben den beiden gebotenen Fasten- und Abstinenztagen von Aschermittwoch und Karfreitag folgendes fest:

Die Fastenzeit ist eine bevorzugte Zeit der Gnade für die Umkehr und die Rückkehr zur vollen Gemeinschaft mit Christus durch die Teilnahme am Geheimnis seines Todes und seiner Auferstehung. Zur österlichen Vorbereitungs- und Festzeit gehört die volle Teilnahme an der Feier der Eucharistie.

Jeder, der sich einer schweren Schuld bewusst ist, muss vor dem Empfang der Kommunion das Sakrament der Versöhnung empfangen. Auch alle anderen Gläubigen sollen das Bußsakrament in überschaubaren Zeitabständen empfangen.

Die Zeit für die österlichen Sakramente (Bußsakrament, Kommunion) erstreckt sich in unserer Diözese von Aschermittwoch bis Pfingstmontag einschließlich.

* * *

Der Ausspruch des Philosophen Martin Heidegger, dass der Verzicht nicht nimmt, sondern gibt, ist heute gültiger denn je. In Zeiten, in denen fast alles immer zur Verfügung steht, droht vieles beliebig, austauschbar oder sogar wertlos zu werden. Fasten bietet die Möglichkeit einer heilsamen Unterbrechung. Es bedeutet innehalten, den Wert von etwas erkennen, nach innen schauen.

Allein das, liebe Schwestern und Brüder, ist in unserer Zeit ein ganz wichtiger Schritt. Und ich lade sie ein, die kommenden Wochen der Fastenzeit 2010 durch einen solchen Schritt des Haltmachens und der Besinnung zu prägen und dadurch sich selbst, den Mitmenschen und vor allem Gott mehr Raum zu schenken.

Luxemburg, an Aschermittwoch 2010

[1] Dietrich Bonhoeffer: Gemeinsames Leben. Gütersloher Verlagshaus, 2001.

 
Fernand FRANCK Mgr
Archevêque . Erzbischof
 
 
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