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Lettres pastorales / Hirtenbriefe
Wähle das Leben! - Ein Wort des Erzbischofs von Luxemburg zur Debatte um palliative Pflege und Euthanasie
Nachdem das Parlament am 19. Februar 2008 zwei der Sache nach widersprüchliche Gesetzesentwürfe in erster Lesung verabschiedet hat und der Staatsrat keinem der beiden Texte die Dispens von der zweiten Lesung erteilen konnte, befinden wir uns nun in einer entscheidenden Be-Denkpause. Diese Zeit zwischen den Gesetzen soll genutzt werden, um den Euthanasie-Vorstoß genau zu studieren. Wie alle Gesetze sollte er von den vorgesehenen Instanzen geprüft und begutachtet werden. Ganz besonders gilt es, auf die Ärzte und die Pflegenden zu hören, denen der Gesetzgeber die Aufgabe des Tötens auf Verlangen als Berufsgruppe auferlegen möchte. Ein solcher Eingriff in eine Profession, die sich seit Jahrtausenden selber durch ein eigenes Berufsethos (code de déontologie médicale) reguliert und auszeichnet, darf der Rechtsstaat nicht leichtfertig hinnehmen. Es geht hier nicht nur um den einzelnen Arzt oder den einzelnen Pflegenden, sondern letztlich um den gesamten Berufsstand. Die harte Grenze zwischen Töten auf Verlangen und würdigem schmerzfreien Sterben darf nicht aufgelöst oder aufgeweicht werden. Eine echte palliative Kultur kann sich nur innerhalb von klaren Grenzen entwickeln. Schmerzen und Leiden dürfen, ja sollten bis aufs Äußerste bekämpft werden, und dies auch noch dann wenn das Risiko einer Lebensverkürzung beziehungsweise der Verlust des Bewusstseins in Kauf genommen werden muss. Kein Patient ist verpflichtet, einer Therapie zuzustimmen oder diese weiterzuführen, wenn sie ihm keinen Nutzen mehr bringt. Der Gesetzesentwurf zur palliativen Pflege beinhaltet genau diese Garantien für den Patienten und er schützt den Arzt vor den bisweilen befürchteten rechtlichen Folgen einer unterlassenen Hilfeleistung (non assistance à personne en danger). Bereits im Rahmen einer guten und humanen palliativen Medizin und Pflege stellen sich moralische Fragen, die einen kompetenten ethischen Umgang verlangen. Das bewusste Nicht-Einleiten von lebensrettenden Therapien in aussichtslosen Situationen, der Abbruch von unsinnig gewordenen Behandlungen, die palliative Sedation sind nur einige der hochethischen Fragen, die sich am Ende des Lebens stellen. Diese Fragen, die von den betroffenen Patienten, ihren Ärzten und Pflegenden, ihren Angehörigen und Vertrauenspersonen zu beantworten sind, dürfen nicht in den Schatten der Euthanasie als billigem Ausweg geraten. Bereits die Möglichkeit einer generellen Euthanasie untergräbt das Vertrauensverhältnis. Die Vermischung von würdigem Sterben(lassen) und Töten auf Verlangen belastet die Einführung einer gesunden palliativen Medizin und Pflege über Gebühr. Die eingetretene Denkpause sollte deshalb von allen Beteiligten und Betroffenen genutzt werden, um Lösungen zu suchen, die dem Leben und nicht dem Tod dienen. Extreme Bilder und Situationen dürfen nicht dazu missbraucht werden, ein allgemeines Recht auf Euthanasie einzuführen. Die Selbstbestimmung des Menschen sollte nicht grundsätzlich über sein Leben gestellt werden. Was in seltenen Grenzfällen plausibel erscheint, darf nicht zum Maßstab einer allgemeinen Gesetzgebung werden. Konnten sich bislang die lauten Stimmen für eine Legalisierung der Euthanasie Gehör verschaffen, gilt es nun auch auf die leiseren Gegenstimmen zu hören, die angesichts der Signalabstimmung im Parlament dabei sind sich zu Wort zu melden. Die konkrete Diskussion um den vorgebrachten Euthanasie-Vorstoß steht erst noch an. Das Palliativ-Gesetz sollte nicht zur Geisel (partei-)politischer Kämpfe werden. Die Menschen haben ein Recht auf palliative Betreuung, Pflege und Medizin. Dieses Recht sollte ihnen baldmöglichst auch positiv zugänglich gemacht werden. Ein Recht auf Töten hingegen kann es nicht geben. Die Zeit zwischen den Gesetzen darf nicht ungenutzt verstreichen. Die Stimmen für das Leben in Würde und bis zuletzt sollen gehört werden. Dem Töten auch auf Verlangen sollen entschieden Riegel vorgeschoben werden. Das Schaffen einer humanen Gesellschaft hängt davon ab. Humanes Sterben heißt Leben in Würde bis ans Ende. Humanes Sterben heißt, nicht allein gelassen und dem Tod überlassen werden. Humanes Sterben heißt, an der Hand eines Menschen sterben und nicht durch die Hand eines Menschen. Bedenken wir in diesem Zusammenhang die Weisung, die Mose seinem Volk mit auf den Weg gegeben hat: „Leben und Tod lege ich dir vor, Segen und Fluch. Wähle also das Leben, damit du lebst, du und deine Nachkommen“ (Deuteronomium 30,19b). Luxemburg, am 19. März 2008 Fernand FRANCK Mgr
Archevêque . Erzbischof
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