Wort des Erzbischofs von Luxemburg zum internationalen und europäischen Tag der Menschen mit Behinderungen
Mit dem diesjährigen Thema zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen „Würde und Gerechtigkeit für uns alle“ wollen die Vereinten Nationen auf den 60. Jahrestag der Unterzeichnung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hinweisen und zugleich auch auf die „UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ vom Dezember 2006.
„Würde und Gerechtigkeit für uns alle” bekräftigt die Vision der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die als weltweit anerkannte Wertgrundlage mit Zentralbegriffen wie ‚menschliche Würde, Gleichheit, Freiheit, Autonomie, Allgemeingültigkeit’ ohne das jüdisch-christliche Erbe nicht denkbar wäre.
Würde
Die Präambel und der erste Artikel der Menschenrechtserklärung eröffnen mit der Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft.
Menschen mit einer Behinderung, so hat es der emeritierte Bischof von Limburg Kam-phaus einmal formuliert, sind der „Ernstfall“ der Gesellschaft, in der sich der Grundsatz der angeborenen Menschenwürde zu bewähren hat. Wohlgemerkt: Der Mensch hat Würde, nicht Wert. Denn die Würdesprache hat mit der Bewertungssprache nichts zu tun. Zwischen Würde und Wert liegen letztlich Welten. „Wert“ stammt aus dem Bereich der Wirtschaft, der Marktwerte, der Schwankungen von Wechselkursen. Die Würde des Menschen hingegen bedeutet, dass der Mensch sich eben nicht selbst bewerten kann, dass er auch der Bewertung durch andere Menschen entzogen ist. Ja, es ist ge-radezu bedenklich, Menschen in Wertkategorien einzuordnen. Wer über die Würde anderer Menschen bestimmen will, verstößt gegen den Gleichheits- und Gerechtigkeitsgrundsatz.
Gerechtigkeit
Der Begriff der Gerechtigkeit setzt den des Rechts voraus. Das Recht als Anspruch des Menschen, etwas zu tun, zu haben oder zu fordern, was er zu seiner Selbstverwirklichung grundlegend braucht.
Gerechtigkeit aus der Perspektive der Menschen mit einer Behinderung meint vor allem Teilhabegerechtigkeit, Chancengerechtigkeit. Es geht darum, Rahmenbedingungen für das Leben so zu gestalten, dass jeder entsprechend seinen Begabungen und seiner Anstrengung die reale Chance hat, an den Entwicklungen der Zeit teilzuhaben. Dass er seinen angemessenen Platz findet, und dass er an diesem Platz faire soziale Bedingungen hat. Gerechtigkeit verwirklichen heißt, Gemeinschaft herstellen.
Die Gleichheit an Würde aller Menschen sowie auch das Gerechtigkeitsprinzip sind zentral für das christliche Menschenbild. Mit Blick auf den Tag der Menschen mit einer Behinderung möchte ich darüber hinaus bekräftigen, dass Menschen mit einer Behinderung unsere Kirche bereichern – die Kirche und die Gesellschaft.
Gott spricht jeden an mit seinem Wort: ‚Du bist mein geliebter Sohn, - du bist meine ge-liebte Tochter -, an dir habe ich Gefallen gefunden!’ (vgl. Mk 1,11). Auf der Grundlage dieser ungeteilten Zuneigung Gottes wird es möglich, sich ohne Angst auf das Menschsein einzulassen – auch auf das Menschsein in Begrenztheit und Endlichkeit. Unbehindert und gesund ist nicht, wer über gute körperliche und geistige Fähigkeiten verfügt, sondern wer die Kraft zur Annahme seines Lebens aufbringt.