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Lettres pastorales / Hirtenbriefe
Zeit der Mäßigung
Theologisch-pastorale Weisung zum Beginn der Fastenzeit

Mit Aschermittwoch beginnt die österliche Bußzeit. Sie lädt uns in jedem Jahr ein, uns vierzig Tage auf das Fest aller Feste, auf Ostern, intensiv vorzubereiten und uns damit auf die Fundamente unseres Glaubens neu zu besinnen.

Die 40 Tage der österlichen Bußzeit, besser bekannt unter dem Namen „Fastenzeit“, können uns helfen, den tiefen Sinn nicht nur dieser Zeit, sondern unserer Lebenszeit überhaupt zu bedenken.

Über den Sinn der Zeit
Rein rechnerisch betrachtet, hat der Mensch heute mehr Zeit zur Verfügung als früher – seine Lebenserwartung ist unbestritten in den letzten Jahrzehnten gestiegen. Aber haben wir tatsächlich mehr Zeit? Oder hat nicht vielmehr die Zeit uns? Wir müssen auch feststellen, dass die allermeisten für Gott auf keinen Fall Zeit haben. Sie brauchen ihre Zeit für sich selber, wie sie meinen. Aber: haben wir wirklich mehr Zeit für uns selbst? Oder werden wir nicht vielmehr verschlungen vom schnelllebigen Rhythmus, der uns umgibt? Leben wir nicht gerade an uns selbst vorbei? Und ist es vielleicht doch so, dass die wahre Zeit des Menschen jene Zeit ist, die für Gott offen steht?

Die Wochen der Fastenzeit laden durch Mäßigung und Verzicht zur Unterbrechung des Alltags ein und zur Öffnung für die Wirklichkeit des Reiches Gottes. In dieser Zeit hat nicht nur das Fasten im Sinne eines Verzichts auf Nahrung seinen Platz. Es geht vielmehr um ein Durchbrechen gewohnter Lebensabläufe in einem umfassenderen Sinn. So soll bewusst werden, was wirklich im Leben zählt: die gelebte Solidarität mit anderen, die Zeit, die man anderen widmet – im Besonderen der Familie - und selbstverständlich gehören in diese Zeit auch die Stille, das Gebet, die Meditation.

In seiner Predigt am Fest „Erscheinung des Herrn“ hat Papst Benedikt XVI. angesichts der Gefahren einer ungezügelten Globalisierung zu einer Mäßigung im Lebensstil aufgerufen. Ausgehend vom biblischen Bericht der „Weisen aus dem Morgenland“ betonte er, dass der wahre christliche Verzicht von der Hoffnung getragen sei und diese Hoffnung auf vielfache Weise auch wieder offenbar mache. So sagte er: „Die Mäßigung ist nicht nur eine aszetische Anweisung, sondern auch ein Weg der Rettung für die Menschheit. Es ist inzwischen offensichtlich, dass nur mit einem nüchternen Lebensstil – verbunden mit einem ernsten Einsatz für eine gerechte Verteilung der Reichtümer – es möglich sein wird, eine gerechte und nachhaltige Entwicklungsordnung zu etablieren.“

Das spirituelle Fundament der Fastenzeit: Gebet, Fasten und Verzicht, Werke der Nächstenliebe, der Caritas
Mäßigung und Fasten zielen letztlich nicht auf Äußerliches. Sie sind Ausdruck der inneren Gesinnung. Menschen fasten, um durch Besinnung und Gebet, durch heilsamen Verzicht, durch die liebende Sorge füreinander und die Solidarität mit den Armen, Christus wieder mehr Raum in ihrem Leben zu geben. Nach christlichem Verständnis bilden seit jeher die persönliche, sozial-karitative und religiöse Dimension des Fastens eine untrennbare Einheit.

Viele Christen beginnen an Aschermittwoch zeichenhaft und ganz bewusst ihre Zeit des Verzichts, ihre Fastenzeit, indem sie sich etwa vornehmen, bis Ostern auf Alkohol, Rauchen oder Süßigkeiten zu verzichten oder den Gebrauch von Gewohntem bewusst einzuschränken: Fernsehen, Kino, Auto usw.

Die Kirche hat bereits seit langem das rigorose Fastengebot für diese Zeit gemildert, um die Gestaltung der Buße persönlicher und authentischer werden zu lassen. Demnach setzt sie auch im Verständnis des Fastenopfers auf die freie Entscheidung und die Eigenverantwortlichkeit der Christen aller Altersgruppen.

Lediglich an zwei Tagen im Kirchenjahr – an Aschermittwoch und Karfreitag – hält die Kirche das strenge Fasten- und Abstinenzgebot aufrecht. An diesen beiden Tagen soll neben einer kleinen Stärkung morgens und abends nur eine Mahlzeit eingenommen (Fasten) und auf Fleischspeisen verzichten werden (Abstinenz). Das Fastengebot verpflichtet alle Gläubigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben bis zum Beginn des 60. Lebensjahres. Das Abstinenzgebot verpflichtet alle Gläubigen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Entschuldigt ist, wer durch Krankheit, auf Reisen, an fremdem Tisch oder durch schwere körperliche Arbeit am Fasten oder an der Abstinenz gehindert ist.

Pastorale Weisung

Der Ortsbischof bestimmt, welche Gestalt das Fasten während der österlichen Bußzeit auf dem Territorium der Diözese haben soll. In Anlehnung an das kirchliche Recht und gemäß den Bestimmungen der Nachbardiözesen lege ich neben den beiden gebotenen Fasten- und Abstinenztagen folgendes fest:

Die Fastenzeit ist eine bevorzugte Zeit der Gnade für die Umkehr und die Rückkehr zur vollen Gemeinschaft mit Christus durch die innige Teilnahme am Geheimnis seines Todes und seiner Auferstehung. Zur österlichen Vorbereitungs- und Festzeit gehört die volle Teilnahme an der Feier der Eucharistie.

Jeder, der sich einer schweren Schuld bewusst ist, muss vor dem Empfang der Kommunion das Sakrament der Versöhnung empfangen. Auch alle anderen Gläubigen sollen das Bußsakrament in überschaubaren Zeitabständen empfangen. Im Sakrament der Versöhnung spricht der auferstandene Herr wirklich das Wort der Vergebung, und diese drängt uns, alle Menschen nicht als Feinde, sondern als Geschwister zu sehen und offen für alle Dimensionen des Menschseins in wahrer Liebe zu denken und zu handeln. Damit wir an Ostern neu „Ja“ sagen können zum Leben in Christus, das in der Taufe begonnen hat.

Die Zeit für die österlichen Sakramente (Bußsakrament, Kommunion) erstreckt sich in unserer Diözese von Aschermittwoch bis Pfingstmontag einschließlich.

Liebe Schwestern und Brüder,

Ich wünsche uns allen, dass wir in der herausregenden Zeit der österlichen Bußzeit nachdenklich werden über das Geheimnis der Mäßigung und des Verzichts. Brechen wir auf, verlieren wir keine Zeit, gestalten und formen wir in den kommenden Wochen unser Leben und unser Christsein von innen neu.

Luxemburg, an Aschermittwoch 2008

 
Fernand FRANCK Mgr
Archevêque . Erzbischof
 
 
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