+Erzbistum
+Pfarrverbände
+Dienste
+Kirchliche Bewegungen
+Orden
 
Kontakt
 
Sitemap
 
Presse
 
Chargement...
Sehen Sie auch ...
 
Opfer von Gewalt / Victimes de violences
Erzbischöfliches Dekret betreffend die Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexualisierter Gewalt zugefügt wurde

Gesehen die Empfehlungen des Abschlussberichtes „Hotline Cathol“ der Kontaktstelle für Opfer sexueller und physischer Übergriffe an Minderjährigen (bes. Teil I, Kapitel 7, sowie Teil II, Dokument 20);

Zusätzlich zu den in den „Leitlinien der Erzdiözese Luxemburg für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an Minderjährigen im kirchlichen Bereich“ (bes. Nr. 41) angebotenen seelsorglichen und therapeutischen Hilfen;

In freiwilliger Bereitschaft, klare Zeichen zu setzen, angesichts der Tatsache, dass die angezeigten Fälle strafrechtlich verjährt sind;

Nach Anhörung des Bischofsrates;

Lege ich Folgendes fest:

Angesichts des Leids, das den Opfern sexualisierter Gewalt durch Vertreter der Kirche zugefügt wurde, will die katholische Kirche in Luxemburg Sühne leisten. Als Zeichen des präventiven Einsatzes für Kinder und Jugendliche wird deshalb das Projekt „Centro de Ação Comunitária esperança do Futuro“ im Armenviertel Morro São Carlos in Rio de Janeiro (Brasilien) mit einem Beitrag in Höhe von 50.000 € unterstützt.

In den Fällen, in denen Opfer sexuellen Missbrauchs eine materielle Leistung in Anerkennung des erlittenen Leids beanspruchen, aber wegen der eingetretenen Verjährung kein strafrechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld besteht, kann eine materielle Leistung gewährt werden. Eine derartige Leistung soll der Täter persönlich erbringen. Sollte dieser aus unverständlichen Gründen diese Leistung verweigern, wird die katholische Kirche diese bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 5.000 € erbringen.
Der Betrag wird unabhängig von der Erstattung von Therapiekosten übernommen.

Eine unabhängige Kommission wird eingesetzt. Ihr gehören an:

  • Herr Marc Fischbach, Vorsitzender
  • Frau Marianne Rodesch-Hengesch
  • Herr Jean-Paul Schmit
  • Herr Camille Schroeder
  • Frau Monique Wirion

Diese Kommission prüft die Ansprüche und entscheidet über die zu erbringenden Leistungen.

Ansprüche auf Anerkennung des durch sexualisierte Gewalt von Vertretern der Kirche zugefügten Leids können binnen einer Frist von drei Monaten von allen Personen erhoben werden, die sich bei der „Hotline“ gemeldet hatten, oder binnen drei Monaten, nachdem sie sich bei der Missbrauchsbeauftragten melden werden. Die entsprechenden Anträge können schriftlich an den Vorsitzenden der Kommission, Herrn Marc Fischbach (B.P. 419, L – 2014 Luxembourg) gerichtet werden.

Luxemburg, den 1. Februar 2012

 
Jean-Claude HOLLERICH
Archevêque de Luxembourg . Erzbischof von Luxemburg
 
 
In dieser Rubrik
© Église catholique à LuxembourgKontakt | Webmaster Tools
 
logo

http://www.cathol.lu//archidiocese-erzbistum/opfer-von-gewalt-victimes-de/article/erzbischofliches-dekret-betreffend

© Église catholique à Luxembourg
certains droits réservés