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Statuts / Statuten
Ordnung für die Frauenbeauftragte der Erzdiözese Luxemburg

§ 1 - Einsetzung in die Funktion: Im Hinblick auf eine zeitgemäße kirchliche Frauenarbeit ernennt der Erzbischof von Luxemburg eine Frauenbeauftragte für die Erzdiözese für die Dauer von fünf (5) Jahren.

§ 2 - Zweck der Funktion: Der Dienst der „Frauenbeauftragten“ wird als Stabsstelle für Frauenfragen und Frauenanliegen ausgeübt. Sie soll Wege finden und beschreiten, die zu einer größeren strukturellen Gerechtigkeit für Frauen in der Erzdiözese führen und so Frauen und Männern, unter Beachtung der kirchlichen Vorgaben, eine stärkere Gleichberechtigung in der Beteiligung an Entscheidungen, Gestaltung und Arbeit in der Kirche ermöglichen.

§ 3 - Organisatorische Zuordnung und Bestellung: Die Stabsstelle für Frauenfragen und Frauenanliegen impliziert die Zusammenarbeit mit der Diözesanleitung, mit den Räten und Einrichtungen der Erzdiözese Luxemburg. Im Rahmen ihres Auftrags wird sie in angemessener Weise einbezogen bei grundlegenden Entscheidungen, die den Aufgabenbereich der Frauenbeauftragten betreffen. Bei Personalangelegenheiten arbeitet sie mit der Personalabteilung zusammen.
Die Frauenbeauftragte untersteht als kirchliche Mitarbeiterin unmittelbar dem Generalvikar. Im Einvernehmen mit dem Generalvikar steht ihr für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben ein zeitlicher Rahmen von bis zu 50% einer vollen Stelle zur Verfügung.
Sie wird vom Erzbischof nach Konsultation mit der Diözesankommission „Fra an der Kierch“ für die Dauer von fünf (5) Jahren bestellt. Eine Weiterbestellung ist möglich.

§ 4 - Zum persönlichen Profil der Frauenbeauftragten

  • Katholisch-Theologische Ausbildung (vorzugsweise Studium);
  • Kirchliches Engagement;
  • Kompetenz und Sensibilität in kirchlichen und gesellschaftlichen Fragen, die Frauen betreffen;
  • Beherrschung der drei landesüblichen Sprachen;
  • Integrative Fähigkeiten wie Team- und Kommunikationsfähigkeit, Vermittlertalent, Bereitschaft zur Vernetzung;
  • Gute Ausdrucksfähigkeit in Sprache und Schrift, Durchsetzungsvermögen und Pioniergeist, Ausdauer, Fähigkeit zum eigenverantwortlichen Arbeiten, Bereitschaft zur Flexibilität im Hinblick auf die Arbeitszeit.

§ 5 - Augabenfelder im einzelnen
Sie berät den Erzbischof, die kirchlichen MitarbeiterInnen und Institutionen in Fragen der Frauenförderung. Sie unterstützt den Bischof und die kirchlichen Stellen bei allen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Frauen sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Initiierung und Förderung von Veränderungsprozessen - Bewusstseinsbildung

  • Positionierung von Themen und Anliegen, die Frauen betreffen, in der Öffentlichkeit;
  • Erarbeitung und Fortführung von Konzepten zur Herstellung eines gleichberechtigten, sich ergänzenden Miteinanders von Frauen und Männern in der Kirche;
  • Förderung und Mitarbeit an Vorlagen und Empfehlungen zu frauenspezifischen Angelegenheiten;
  • (Mit-)Organisation von einschlägigen Veranstaltungen.

Zusammenarbeit mit innerkirchlichen und gesamtgesellschaftlichen Einrichtungen und Gremien - Vernetzung

  • Mitarbeit in der diözesanen Frauenkommission (inkl. Vorstand laut Statuten);
  • Zusammenarbeit mit der „Action Catholique des Femmes du Luxembourg“ (A.C.F.L.);
  • Zusammenarbeit mit den weiblichen Kongregationen;
  • Mitarbeit in den diözesanen Gremien;
  • Austausch, beziehungsweise Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium und anderen staatlichen Gremien;
  • Verstärkte Vernetzung von Frauen, die in der Kirche ehrenamtlich und hauptamtlich aktiv sind.
    Beratung
  • Beratung der Personalverantwortlichen und Beschäftigten in frauen- und gleichstellungs-spezifischen Frage- und Problemstellungen;

§ 6 - Bericht: Die Frauenbeauftragte gibt dem Erzbischof einen jährlichen Tätigkeitsbericht ab. In der Mitte ihrer Amtszeit legt sie einen umfangreichen Halbzeitbericht vor.

§ 7 - Inkrafttreten: Die Ordnung der Frauenbeauftragten wird durch Dekret vom Erzbischof in Kraft gesetzt und im „Kirchlichen Anzeiger“ veröffentlicht.

 
 
 
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