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Statuts / Statuten
Ordnung für die Frauenbeauftragte der Erzdiözese Luxemburg
§ 1 - Einsetzung in die Funktion: Im Hinblick auf eine zeitgemäße kirchliche Frauenarbeit ernennt der Erzbischof von Luxemburg eine Frauenbeauftragte für die Erzdiözese für die Dauer von fünf (5) Jahren. § 2 - Zweck der Funktion: Der Dienst der „Frauenbeauftragten“ wird als Stabsstelle für Frauenfragen und Frauenanliegen ausgeübt. Sie soll Wege finden und beschreiten, die zu einer größeren strukturellen Gerechtigkeit für Frauen in der Erzdiözese führen und so Frauen und Männern, unter Beachtung der kirchlichen Vorgaben, eine stärkere Gleichberechtigung in der Beteiligung an Entscheidungen, Gestaltung und Arbeit in der Kirche ermöglichen. § 3 - Organisatorische Zuordnung und Bestellung: Die Stabsstelle für Frauenfragen und Frauenanliegen impliziert die Zusammenarbeit mit der Diözesanleitung, mit den Räten und Einrichtungen der Erzdiözese Luxemburg. Im Rahmen ihres Auftrags wird sie in angemessener Weise einbezogen bei grundlegenden Entscheidungen, die den Aufgabenbereich der Frauenbeauftragten betreffen. Bei Personalangelegenheiten arbeitet sie mit der Personalabteilung zusammen. § 4 - Zum persönlichen Profil der Frauenbeauftragten
§ 5 - Augabenfelder im einzelnen Initiierung und Förderung von Veränderungsprozessen - Bewusstseinsbildung
Zusammenarbeit mit innerkirchlichen und gesamtgesellschaftlichen Einrichtungen und Gremien - Vernetzung
§ 6 - Bericht: Die Frauenbeauftragte gibt dem Erzbischof einen jährlichen Tätigkeitsbericht ab. In der Mitte ihrer Amtszeit legt sie einen umfangreichen Halbzeitbericht vor. § 7 - Inkrafttreten: Die Ordnung der Frauenbeauftragten wird durch Dekret vom Erzbischof in Kraft gesetzt und im „Kirchlichen Anzeiger“ veröffentlicht.
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Permalink: http://www.cathol.lu/article154
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