24. November 2020
Aktualisierte Bestimmungen für die kirchliche Praxis
Das Erzbischöfliche Ordinariat teilt mit (XVII)
Angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen und im Hinblick auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen des abgeänderten Anti-Covid-Gesetzes verbunden mit der Aufforderung die sozialen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren, gelten ab sofort folgende Regeln für die kirchliche Praxis:
A. Gottesdienste
- Die Maskenpflicht gilt für alle GottesdienstteilnehmerInnen für die gesamte Dauer der Feier, ausgenommen sind lediglich der vorstehende Priester bei einer Messe bzw. der Laie bei einem Wortgottesdienst sowie die LektorInnen beim Ausüben ihres Dienstes.
- Zusätzlich zur Maskenpflicht besteht bei allen Gottesdiensten die Einhaltung der Zwei-Meter-Abstandsregel. Stehplätze bleiben verboten; die zur Verfügung stehenden Sitzplätze müssen entsprechend ausgewiesen sein. Die Abstandsregel entfällt bei Personen, die in demselben Haushalt leben.
- Abstandsregel und Maskenpflicht während des gesamten Gottesdienstes gelten ab sofort ebenfalls für SängerInnen, KantorInnen, OrganistInnen sowie DirigentInnen.
Erinnert sei nochmals daran, dass
- die Maximalzahl für GottesdienstteilnehmerInnen weiterhin 100 Personen beträgt. Eine vorherige Anmeldung zum Gottesdienst ist erforderlich, wenn bei einer Feier von einer Teilnehmerzahl von mehr als 100 Personen auszugehen ist oder die maximal zur Verfügung stehende Sitzplatzanzahl in der Kirche überschritten werden könnte;
- die Mundkommunion weiterhin strengstens untersagt ist.
Die GottesdienstteilnehmerInnen sind in geeigneter Weise für die Kollekte vom 28. und 29. November zugunsten des diözesanen Hilfswerkes partage.lu (Bridderlech Deelen) zu sensibilisieren. Die Hilfsorganisation ist auf die Unterstützung aus den Pfarreien angewiesen.
B. Katechese
- Alle bis zum Jahresende geplanten physischen Katechese-Einheiten sind abzusagen.
- Kinder- und Familiengottesdienste bleiben weiterhin möglich unter den geltenden Schutzmaßnahmen (siehe Punkt A).
C. Konzerte und pastorale Zusammenkünfte
- Bereits geplante Advents- und Weihnachtskonzerte in den Kirchen und Kapellen sind abzusagen.
- Pastorale Zusammenkünfte mit physischer Anwesenheit sind bis zum Jahresende auf ein Minimum zu reduzieren.
Luxemburg, den 24. November 2020