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Fragen und Antworten
Mein Partner / meine Partnerin gehört einer anderen Konfession (protestantisch, orthodox) an. Dürfen wir trotzdem in der katholischen Kirche heiraten?

Ja. In diesem Fall spricht man von einer bekenntnisverschiedenen Ehe. Um eine solche zu schließen, muss eine Erlaubnis (licentia) eingeholt werden, welche in der Regel nur bei schwerwiegenden Gründen verweigert wird. Voraussetzung für die Erlaubnis ist, dass der katholische Partner sich dafür einsetzt, eventuelle spätere Kinder katholisch zu erziehen. Zur Schließung einer bekenntnisverschiedenen Ehe gibt es verschiedene denkbare Formen:

  • Trauung in der katholischen Kirche vor einem katholischen Geistlichen;
  • Trauung in der katholischen Kirche vor einem katholischen Geistlichen, unter Mitwirkung eines evangelischen / orthodoxen Geistlichen;
  • Eheschließung in einer nichtkatholischen Kirche vor einem nichtkatholischen Geistlichen. Dazu ist für den katholischen Partner eine Dispens seitens des Bischofs nötig.
  • Eheschließung in einer nichtkatholischen Kirche vor einem nichtkatholischen Geistlichen, unter Hinzuziehung eines katholischen Geistlichen. Dazu ist für den katholischen Partner eine Dispens seitens des Bischofs nötig.

Welche Form gewählt wird, hängt immer davon ab, wie weit der nichtkatholische Partner bereit ist, mitzugehen. Dies alles soll im Ehevorbereitungsgespräch geklärt werden, ebenso die Frage, ob eher eine Trauungsfeier mit Eucharistiefeier (Messe) oder eine Trauungsfeier ohne Eucharistiefeier (= Wortgottesdienst) erwünscht oder angebracht ist.

 
 
 
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