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Bestietnes . Mariage  
9. August 2006

Fragen und Antworten

Wie sieht die Ehevorbereitung aus?

Die katholische Kirche in Luxemburg lädt die jungen Paare ein vor der Hochzeit an einem Ehevorbereitungskurs teilzunehmen. Deshalb ist es sinnvoll rechtzeitig mit einem Priester Kontakt aufzunehmen (mindestens 6-10 Monate vor dem gewünschten Datum). Er freut sich darüber, das junge Paar kennen zu lernen und liefert die nötigen Informationen betreffend die zu unternehmenden Schritte.

Einige Wochen vor der kirchlichen Hochzeit begegnen die Brautleute den Priester zum „Brautexamen“ (= Erklärung und Engagement der Brautleute betreffend die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung) und um die Hochzeitsfeier vorzubereiten.

Mein Partner / meine Partnerin gehört einer anderen Konfession (protestantisch, orthodox) an. Dürfen wir trotzdem in der katholischen Kirche heiraten?

Ja. In diesem Fall spricht man von einer bekenntnisverschiedenen Ehe. Um eine solche zu schließen, muss eine Erlaubnis (licentia) eingeholt werden, welche in der Regel nur bei schwerwiegenden Gründen verweigert wird. Voraussetzung für die Erlaubnis ist, dass der katholische Partner sich dafür einsetzt, eventuelle spätere Kinder katholisch zu erziehen. Zur Schließung einer bekenntnisverschiedenen Ehe gibt es verschiedene denkbare Formen:

  • Trauung in der katholischen Kirche vor einem katholischen Geistlichen;
  • Trauung in der katholischen Kirche vor einem katholischen Geistlichen, unter Mitwirkung eines evangelischen / orthodoxen Geistlichen;
  • Eheschließung in einer nichtkatholischen Kirche vor einem nichtkatholischen Geistlichen. Dazu ist für den katholischen Partner eine Dispens seitens des Bischofs nötig.
  • Eheschließung in einer nichtkatholischen Kirche vor einem nichtkatholischen Geistlichen, unter Hinzuziehung eines katholischen Geistlichen. Dazu ist für den katholischen Partner eine Dispens seitens des Bischofs nötig.

Welche Form gewählt wird, hängt immer davon ab, wie weit der nichtkatholische Partner bereit ist, mitzugehen. Dies alles soll im Ehevorbereitungsgespräch geklärt werden, ebenso die Frage, ob eher eine Trauungsfeier mit Eucharistiefeier (Messe) oder eine Trauungsfeier ohne Eucharistiefeier (Wortgottesdienst) erwünscht oder angebracht ist.

Mein Partner / meine Partnerin gehört keiner Religion (bzw. einer anderen Religion, z.B. dem Islam) an. Dürfen wir trotzdem in der katholischen Kirche heiraten?

Ja. In diesem Fall spricht man von einer religionsverschiedenen Ehe. Weil kirchenrechtlich gesehen die Religionsverschiedenheit ein sogenanntes Ehehindernis darstellt, muss zunächst eine Dispens eingeholt werden. Der nichtkatholische Partner wird nicht in die Pflicht genommen. Ist die Dispens erteilt, steht einer katholischen Eheschließung in einer katholischen Kirche nichts mehr im Wege.

An welchem Ort findet die Hochzeit statt?

Zuständig ist der Pfarrer des Wohnortes des einen oder des anderen der Ehepartner. Sollte die Hochzeit an einem anderen Ort sein, an welchem keiner der beiden Partner wohnt, bedarf es der Erlaubnis (Delegation) eines der beiden Pfarrer der Wohnorte der beiden Ehepartner.

Kann ich kirchlich heiraten, obwohl ich nicht gefirmt worden bin?

Ja. Im kirchlichen Gesetzbuch steht nirgends, dass die Firmung eine obligatorische Voraussetzung für die kirchliche Trauung sei. Allerdings ist es sinnvoll, dass der Mann und die Frau, die heiraten möchten, gefirmt sind, weil damit die so genannte Initiation (volle Aufnahme in die kirchliche Gemeinschaft) abgeschlossen ist.

Welche Unterlagen muss ich für das Ehevorbereitungsgespräch mitbringen?

Benötigt wird ein aktueller Taufschein (Auszug aus dem Taufregister). Diesen Schein erhält man beim Pfarrer der Pfarrei, in der man getauft worden ist (Anruf genügt). Der Schein darf nicht älter als sechs Monate sein.

 
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