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Europa . Europe  
11. Dezember 2017

Den Menschen in jeder Phase seines Lebens begleiten

Begegnung der Rechtsberater der europäischen Bischofskonferenzen in Luxemburg

Die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem so genannten „Lebensende“ und dem Phänomen der Migration sind der Kirche besonders wichtig, berühren sie doch die Würde des Menschen in ganz direkter Weise. In diesen beiden das menschliche Leben im Innersten betreffenden Bereichen weist die Kirche den Weg der „Begleitung“ der Schwächsten, derjenigen, die am verwundbarsten sind und die in unseren Gesellschaften am meisten zu leiden haben.

Die Gesetzgebung rund um das so genannte „Lebensende“ und um die Migration stand im Mittelpunkt der Arbeiten der Rechtberater der europäischen Bischofskonferenzen, die vom 10. bis zum 12. Dezember in Luxemburg auf Einladung des hiesigen Erzbischofs, S.E. Mons. Jean-Claude Hollerich, zusammenkamen. Den Vorsitz führte der Präsident des CCEE, S.E. Kardinal Angelo Bagnasco. Während der Arbeiten brachte sich auch der Apostolische Nuntius in Luxemburg, S. E. Mons. Augustine Kasujja, mit einem Redebeitrag ein.

Individualismus, der mit Freiheit verwechselt wird

Frau Sophia Kuby vom ADF Internationale führte in die Diskussion über das Lebensende ein. Die Rechtberater stellen vor allem fest, dass hinsichtlich einiger Begriffe und Praktiken zur Regulierung des sog. „Lebensendes“ große Verwirrung herrscht. In diesem Zusammenhang stellt die Kirche deutlich heraus, dass es nicht zulässig ist, jemandem das Leben zu nehmen! Niemand darf sich das Recht anmaßen, über den Zeitpunkt seines oder eines anderen Todes zu entscheiden. Niemand kann aufgrund einer – recht diffusen – Vorstellung von einem „Recht auf einen würdevollen Tod“ beurteilen, ob ein Leben wert ist, gelebt zu werden. Und niemand kann die Kriterien dessen definieren, was eine gute „Lebensqualität“ ausmacht, die allzu oft gemessen wird an den Maßstäben von Effizienz, absoluter Entscheidungsfreiheit und Selbständigkeit bei der Wahl der zwischenmenschlichen Beziehungen, statt ein Leben innerhalb eines Netzes von tugendhaften Beziehungen zu akzeptieren. Diese Sicht im Zusammenhang mit dem Ende des irdischen Lebens ist typisch für unsere westliche, stark individualistisch geprägte Kultur: Ein Individualismus, der mit Freiheit verwechselt wird, wobei nicht erkannt wird, dass er nur zu einer tragischen, verzweifelten Einsamkeit führen kann.

Daher unterstreichen die Rechtberater die Notwendigkeit, in die öffentliche Debatte einzutreten und dort eindeutig Stellung zu beziehen, und zwar mithilfe guter Argumente und nicht nur durch das Vertreten von Prinzipien und Überzeugungen. Wichtig ist hier eine vernünftige, in einer für alle verständlichen Sprache geführte Diskussion und Begründung.
Im Irrgarten des gesetzgebenden Apparats und seiner Sprache besteht eine klare Notwendigkeit, aufzuzeigen, wo die Grenzen des Rechts und der Freiheit des Einzelnen liegen. Sie müssen die Wahrheit spiegeln und die Würde des Menschen in seiner Ontologie bewahren.

Wenn sich das Leben dieser Welt seinem Ende nähert, so braucht es eine Medizin und eine Rechtsprechung, die dem wahren Wohl des Menschen verpflichtet sind. In allen Situationen der Einsamkeit und des Leidens lautet der Vorschlag der Kirche: Begleitung des Menschen vom Anfang, d. h. von der Zeugung, bis zum natürlichen Ende des Lebens. Die Kirche blickt mit Besorgnis auf Gesetze, die eine Kultur des Todes begünstigen, anstatt die Liebe und Solidarität den Verwundbaren und Leidenden gegenüber zu fördern.

Migration und Asylrecht dürfen nicht nur im Bereich der Sozialgesetzgebung verhandelt werden; sie gehören auch in die Arbeits- und Familienpolitik

Das andere anlässlich der Begegnung diskutierte Thema betrifft die Gesetzgebung im Zusammenhang mit der Migration, sowohl auf europäischer als auch auf einzelstaatlicher Ebene. Frau Prof. Chiara Favilli von der Universität Florenz führte mit einem Videobeitrag in das Thema ein.

Die Flüchtlingskrise der letzten Jahre und die damit einhergehende steigende Anzahl der Asylgesuche machen eine Revision der europäischen und nationalen Gesetzgebungen auf diesem Gebiet unerlässlich. Das Fehlen einer gemeinsamen Politik der EU in den Bereichen Migration und Asylrecht lässt den einzelnen Staaten weitgehende Entscheidungsfreiheit, was zu einer übergroßen Bandbreite sowohl der entsprechenden Verordnungen selbst als auch deren Umsetzung führt. Mit Sorge beobachten wir, dass diese „Rechtsunsicherheit“ innerhalb der EU und der Mitgliedsstaaten zu politischer und sozialer Instabilität führt.

Die europäischen Länder müssen Anstrengungen unternehmen zur Verwirklichung von Frieden und Fortschritt, aber auch von Gerechtigkeit in den Ländern, aus denen so viele Menschen flüchten. Wirtschaftliche Zusammenarbeit scheint dabei jedoch nicht ausreichend zu sein. Migration und Asylrecht dürfen nicht nur im Bereich der Sozialgesetzgebung verhandelt werden; sie gehören auch in die Arbeits- und Familienpolitik. Asyl wird immer noch als Aufgabe der „Sozialpolitik“ der einzelnen Staaten, d. h. als Auftrag an die Sozialhilfe-Systeme wahrgenommen, und nicht unter dem Gesichtspunkt der Integration oder der Mobilität innerhalb der Mitgliedsstaaten gesehen.

Den Fremden aufzunehmen ist für die Kirche ein Gebot Gottes

Den Fremden aufzunehmen ist für die Kirche ein Gebot Gottes. Daher unternimmt sie jede nur mögliche Anstrengung innerhalb es gesetzlichen Rahmens, um die Menschen, die zu uns kommen, großzügig aufzunehmen und sie so gut wie möglich zu integrieren. Eine Analyse der Situation in den verschiedenen Ländern zeigt das große Engagement der Kirche im Umgang mit dem Phänomen Migration, nicht nur in Krisenzeiten, sondern auch, wenn es darum geht, Gesetze und Regeln einzufordern, die der Komplexität der Probleme gerecht werden und die Grundrechte eines jeden Menschen und einer jeden Gemeinschaft respektieren.

Abschließend widmeten sich die Teilnehmer einigen Fragen die sog. Istanbul-Konvention betreffend. Obwohl diese Initiative der Staaten begrüßt wird und unter voller Anerkennung der Schwere des Problems häusliche Gewalt wurde doch auch Besorgnis im Hinblick auf den verbreiteten Gebrauch einer ideologisierenden Sprache deutlich.

Die Teilnehmer hatten Gelegenheit zu einem Besuch des Europäischen Gerichtshofs und zu einem Gespräch mit seinem Präsidenten, Herrn Dr. M. Jaeger sowie einem der Richter, Herrn Dr. F. Biltgen. Der Besuch schloss mit einem Abendessen auf Einladung von Herrn Dr. Ignacio Ulloa Rubio, dem spanischen Richter am EuGH; präsent waren auch andere Richter des Gerichtshofs. Im Vorfeld wurde der Besuch dank eines Beitrags von Dr. Mauro Gatti von der Universität Straßburg organisiert.

Zum Rat der europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) gehören die 33 Bischofskonferenzen, die es derzeit in Europa gibt. Sie werden von ihren Vorsitzenden, den Erzbischöfen von Luxemburg, des Fürstentums von Monaco, der Maroniten auf Zypern sowie dem Bischof von Chişinău (Republik Moldau) und dem Eparchialbischof von Mukachevo rechtlich vertreten. Vorsitzender des CCEE ist Kardinal Angelo Bagnasco, Erzbischof von Genua. Stellvertretende Vorsitzende sind Kardinal Vincent Nichols, Erzbischof von Westminster, und S.E. Mgr. Stanisław Gądecki, Erzbischof von Poznań. Generalsekretär des CCEE ist Mgr. Duarte da Cunha. Der Sitz des Sekretariates befindet sich in St. Gallen (Schweiz).

www.ccee.eu

Quelle: CCEE

 
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