Mahnung zur Vorsicht trotz Lockerungen
Das Erzbischöfliche Ordinariat teilt mit (XIX)
Bei gegenwärtigem Kenntnisstand der von der Regierung angekündigten Lockerungen im Rahmen des Anti-Covid-Gesetzes gilt für den kirchlichen Bereich Folgendes:
1. Die Pfarrkatechese mit physischer Präsenz ist ab dem 11. Januar 2021 prinzipiell möglich. Katechetische Aktivitäten können unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften ebenfalls wieder in Kirchen stattfinden. Aufgrund der noch immer hohen Infektionszahlen möge man jedoch von dieser Möglichkeit wenigstens bis zum 31. Januar 2021 keinen Gebrauch machen.
2. Da die derzeitige Infektionslage mit etlichen Risiken behaftet ist, gilt weiterhin die Aufforderung, pfarrliche Zusammenkünfte mit physischer Präsenz auf das Nötigste zu reduzieren.
3. Unter Beachtung der Schutzregeln sollen die Pfarrsekretariate ab dem 11. Januar 2021 für Besucher wieder geöffnet sein.
4. Unsere pastorale Sorge gilt besonders den Trauerenden sowie jenen Personen, die unter Einsamkeit und psychischen Belastungen leiden. Wir weisen in diesem Zusammenhang erneut auf das Angebot der diözesanen Telefonseelsorge unter der Rufnummer 288087 hin.
Das Erzbischöfliche Ordinariat ruft weiterhin zu äußerster Vorsicht auf und bittet alle nicht notwendigen physischen Kontakte bis auf Weiteres zu unterlassen.
Luxemburg, den 7. Januar 2021