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Justice et Paix Luxembourg  
6. März 2019

Armutsbekämpfung und Nachhaltigkeitsengagement verstärken!

Stellungnahme von Justice et Paix zur Regierungspolitik der Legislaturperiode 2018-2023

Die luxemburgische Kommission Justice et Paix setzt sich aus christlicher Verantwortung für die Bereiche Gerechtigkeit, Frieden, Erhalt der Schöpfung und Respekt der Menschenrechte ein. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den von Marginalisierung Bedrohten und den Herausforderungen einer verantwortlichen Zukunftsgestaltung für kommende Generationen.
Eine zentrale Frage stellt sich in dieser Hinsicht: Wird die Regierungspolitik (auf der Grundlage des Koalitionsabkommens) für die kommenden fünf Jahre - hierzulande und über unsere Grenzen hinaus - einen Beitrag zu einer nachhaltigeren, gerechteren und menschenwürdigeren Welt leisten?

Trotz konkreter Vorhaben wird bedauerlicherweise an mehreren Stellen im Koalitionsabkommen öfters verwiesen auf „Studien“, „Analysen“ usw., die erst in den kommenden Jahren erstellt werden sollen. Wenn solche Analysen und Studien sich über längere Zeiträume hinziehen, so wird dadurch die Handlungsfähigkeit in wichtigen dringenden Bereichen eingeschränkt. In manchen Bereichen fehlen konkrete Zielvorgaben (z.B. Armutsgefährdungsquote, Anteil der nachhaltigen Finanzfonds,…) und Informationen (z.B. Ausbau der Schifffahrt), die eine Einschätzung der politischen Absichten erschweren.

Besorgniserregender Anstieg der Armutsgefährdung trotz Wirtschaftswachstum

Trotz des Wirtschaftsbooms und der Beschäftigungsmöglichkeiten vergrößert sich die Kluft zwischen Arm und Reich in Luxemburg. Die Armutsgefährdungsquote steigt seit 2011 (laut einem im Oktober 2018 veröffentlichten STATEC-Bericht) und liegt mit 18,7% (fast jeder Fünfte!) über dem Durchschnitt der Europäischen Union. Familien mit Kindern, und insbesondere Alleinerziehende sind besonders stark betroffen, genauso wie Kinder, Jugendliche und Ausländer, oder auch Personen mit weniger Bildung. Auch wenn der Medianlohn hierzulande hoch ist, so ist insbesondere die Situation der im Großherzogtum arbeitenden jungen Menschen (18-24 Jahre) alarmierend.

Hier wird es insgesamt nicht genügen, wie im Koalitionsabkommen festgehalten wird, den Mindestlohn anzuheben oder die Teuerungszulage zu erhöhen sowie auf andere soziale Transfers zu verweisen, sondern es gilt strukturelle Reformen so anzugehen, dass Menschen in Würde arbeiten und von ihrem Lohn leben können. In diesem Kontext sind die ungebremst steigenden Wohnkosten eine zusätzliche Herausforderung, die eine rasche Konkretisierung einer Ministerien übergreifende Zusammenarbeit erfordert, wie es auch angedacht ist. Bei Mietern mit geringem Einkommen verbleibt nach Abzug der Wohnungskosten noch ein „Resteinkommen“ von 47 Prozent des Budgets, Tendenz fallend seit 2012 (minus 16%).
Unverständlich bleibt in diesem Kontext auch, dass zur Wiederaufnahme einer periodischen Anpassung für die seit 2006 ausgesetzte Indexierung der Familienzulagen erst zu Ende der Legislaturperiode ein neuer Mechanismus eingeführt werden soll.

Eine rein auf quantitativem Wachstum basierende Ökonomie ist nicht zukunftsfähig

Die qualitative Wachstumsfrage wird im Koalitionsabkommen nicht weiter thematisiert, auch wenn – sinnvollerweise - ein deutlicherer Akzent auf Nachhaltigkeit in vielen Politik- und Wirtschaftsbereichen gelegt wird. Dabei bleibt es ein Fakt: Es bräuchte 7 Erden, um über die notwendigen Ressourcen zu verfügen, wenn weltweit jeder so leben würde wie in Luxemburg. Diese Zahl wirft die Frage nach den konkreten Auswirkungen unserer aktuellen Produktionsmuster und Verbrauchsgewohnheiten hierzulande auf. Auch die von der Regierung erhofften oder die im Rifkin- Papier prognostizierten Produktivitätsgewinne durch Digitalisierung stellen keine hinreichende Lösungsoption dar in dieser Hinsicht.

Eine „Begrünung“ allein der aktuellen Wirtschafts- und Produktionsverhältnisse wird der Herausforderung einer langfristigen Nachhaltigkeitspolitik nicht gerecht. Die Sicherung der Lebenschancen zukünftiger Generationen verlangt eine viel grundlegendere Reform unserer Ökonomie. Die Herausforderung liegt darin, dass eine Ressourcen schonendere Wirtschaft angestrebt werden muss, ohne dass die Lebensqualität der Menschen und die Beschäftigungslage sich verschlechtern.

Lichtblick in Sachen Nachhaltigkeit: Einführung des Nachhaltigkeitschecks

Die gesetzliche Einführung eines Nachhaltigkeitschecks, der bereits in der vorherigen Legislaturperiode eingeführt werden sollte, soll laut Koalitionsprogramm dieses Mal Realität werden. Dies entspricht einer der Forderungen, die auch von Justice et Paix gestellt wurde. Ein Nachhaltigkeitscheck soll für Großprojekte und den damit verbundenen Gesetzgebungen eingeführt werden, um eine sinnvolle Kosten-Nutzen-Rechnung durchzuführen. Dabei muss bei einem solchen Check darauf geachtet werden, dass Projekte und Vorhaben sowohl auf ihre „ökologische Tragfähigkeit“, und den „Bedürfnissen und einem gutem Leben“ der einheimischen Bevölkerung als auch auf deren sozialen, ökonomischen und ökologischen Auswirkungen im Bereich „Globalisierung“ analysiert werden.

Entscheidend ist, dass die Geltung der Menschenrechte bei Nachhaltigkeitskonzepten eingebracht wird. Dabei soll es zu einer notwendigen kritischen Analyse hinsichtlich Nachhaltigkeit kommen unter Einbeziehung der Frage des Respektes der Menschenrechte. Im Sinne der notwendigen Transparenz soll dieser Nachhaltigkeitscheck auch veröffentlicht werden.

Ein Ausbau der Schifffahrt muss Nachhaltigkeitsstandards erfüllen

Weltweit ist der Seeverkehr in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen, und es erfolgen etwa 90 Prozent des Welthandels auf dem Seeweg. Es ist problematisch, dass der internationale Seeverkehr nicht spezifisch im COP-21 Übereinkommen erwähnt wird. Der Seeverkehr müsste jedoch seine CO2-Emissionen möglichst rasch und drastisch mindern, um einen angemessenen Beitrag zur Erreichung der Treibhausgasneutralität in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts zu leisten. Die bislang beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Erfassung der CO2-Emissionen aus dem Seeverkehr reichen dabei bei weitem nicht aus.

Wenn Luxemburg jetzt diesen Wirtschafssektor ausbauen will, müssen unbedingt von Anfang grundlegende Nachhaltigkeitsstandard gewahrt werden. Offensichtlich besteht hier ein großes Spannungsverhältnis im Koalitionsvertrag, wenn einerseits der Schifffahrtsförderung hohe Priorität eingeräumt, andererseits aber das Projekt des ‘green shipping’ auf die Ebene der Immatrikulationstaxen herabgestuft wird. Auf welche Arten von Schiffen soll hier gesetzt werden (Öltanker, Passagierschiffe, Containerschiffe,…)? Hier stellt sich die Frage der Kohärenz.

Nachhaltige Finanzwelt: Luxemburg kann und muss Vorreiter werden

Im Bereich Finanzen ist der ökologische und soziale „Fußabdruck“ Luxemburgs weltweit enorm. „Sustainable Finance“ ist bislang nicht die Norm, sondern nur ein Nischenelement, da „94% der Investmentfonds in Luxemburg bislang von Klimaschutz-, Nachhaltigkeits- und Transparenzanforderungen unbehelligt“ (siehe Wahlforderungen von Votum Klima 2018) bleiben. Als weltweit zweitgrößter Standort für Investmentfonds muss Luxemburg als globales Finanzzentrum Verantwortung in Sachen Nachhaltigkeit und Menschenrechte übernehmen. Eine Einbeziehung der Frage der Wahrung der Menschenrechte ist dabei unerlässlich und darf nicht dem Gewinnstreben untergeordnet werden. Bei der Vorstellung der „sustainable finance roadmap“ für Luxemburg im Februar 2019 wurde u.a. gefordert, dass sich ambitiösere Ziele zur deutlichen Erhöhung des Anteils im Bereich „Sustainable Finance“ gesetzt werden.

Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für Unternehmen einführen

Im nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (Juli 2018) hat die Regierung ihre klare Erwartung formuliert, dass Unternehmen die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht (due diligence) einhalten und entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten auf Menschenrechte achten. Im Koalitionsabkommen wird darauf hingewiesen, dass Luxemburg zunächst untersuchen wird, ob eine gesetzliche Verankerung dieser Sorgfaltspflicht erfolgen soll.

Eine gesetzliche Verankerung der „due diligence“ ist jedoch unerlässlich, um eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht einzuführen, die es erlaubt die gesamte Wertschöpfungskette und unternehmerische Aktivitäten auf tatsächliche oder mögliche Verletzungen von Menschenrechten oder negative Folgen für die Umwelt zu überprüfen.

Überprüfbare Indikatoren einführen

Während der Koalitionsverhandlungen hatte Justice et Paix die politischen Verantwortlichen aufgerufen, bei der Politikgestaltung im Allgemeinen und bei der Aufstellung eines Regierungsprogrammes im Besonderen, überprüfbare Indikatoren und Prüfsteine vorzulegen, die diesen An- und Herausforderungen im Bereich Nachhaltigkeit und Armutsrisiko entsprechen. Mangels konkreter Aussagen im Koalitionsabkommen wird es erforderlich sein, diese Anforderung über den dritten nationalen Nachhaltigkeitsplan für Luxemburg zur Geltung zu bringen. Leider hat dieses bedeutsame Projekt im Vorwahlkampf nicht die gebührende Aufmerksamkeit erhalten. Wir sind der Auffassung, dass es dringend eine personell und finanziell gute Ausstattung des „Conseil supérieur pour un développement durable“ braucht um eine Steuerungsfunktion zu übernehmen.

Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft

Im Bereich Nachhaltigkeit und Armutsrisiko hierzulande muss eine soziale und ökologische Umverteilungsgerechtigkeit stattfinden. Aktuell werden die Kosten der Umweltverschmutzung insbesondere von den Armen dieser Welt getragen. Bei einer ökologischen Umverteilungsgerechtigkeit geht es auch um den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen in anderen Teilen der Welt und darüber hinaus um die (Lebens-)Chancen künftiger Generationen. Nur so kann eine sozial-ökologische Transformation gelingen.

 
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