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Kontaktstelle für Missbrauchsopfer  
2. März 2023

Jahresbericht 2022 der Kontaktstelle für Missbrauchsopfer

Kontaktstelle veröffentlicht ihren Jahresbericht

Erzdiözese Luxemburg
Kontaktstelle für Missbrauchsopfer
Bericht 2022

In der Erzdiözese Luxemburg wurde im Jahr 2010 eine Hotline für Missbrauchsopfer eingerichtet. Im gleichen Jahr wurde ein Missbrauchsbeauftragter der Kirche und ein Beraterstab ernannt. Seit 2014 ist Frau Dr. Martine Jungers Ansprechpartnerin.

Der Jahresbericht wird seit 2019 jährlich vom Erzbistum veröffentlicht. Die Erstellung obliegt der Missbrauchs- und Präventionsbeauftragten der Erzdiözese in Zusammenarbeit mit der Pressestelle des Erzbistums.

Die bisherigen Berichte finden sich HIER.

Aufgaben der Missbrauchs- und Präventionsbeauftragten

Die Missbrauchsbeauftragte nimmt Hinweise auf sexuellen Missbrauch an Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Bereich entgegen und begleitet die mutmaßlichen Opfer bei ihren nächsten Schritten.

Zu den zentralen Aufgaben der Präventionsbeauftragten gehören die Organisation und Durchführung von Schulungen für haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeitende sowie die Beratung bei der Entwicklung und Unterstützung bei der Umsetzung des Institutionellen Schutzkonzeptes.

Auswertung der eingegangenen Meldungen

  • 1) Im Jahr 2022 haben sich zwei Betroffene sexualisierter Gewalt innerhalb der Kirche gemeldet. Eine Person ist weiblich und eine männlich. Die Übergriffe an den Opfern fanden im Zeitraum zwischen 1930 und 1960 statt. Als Täter der Übergriffe wurden zwei Priester/Ordensmänner genannt.
  • 2) Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexueller Gewalt im Bereich der Kirche zugefügt wurde, wurden in einem Fall ausgezahlt.
  • 3) Alle Meldungen wurden durch den Generalvikar an die Staatsanwaltschaft weitergereicht.

Prävention

Am 28. Dezember 2020 wurde die aktualisierte Fassung der Leitlinien der Erzdiözese Luxemburg für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen im kirchlichen Bereich per bischöfliches Dekret in Kraft gesetzt.

Seit 2021 wird im Bereich der Prävention ein Institutionelles Schutzkonzept im Erzbistum umgesetzt. Dazu gehört unter anderem ein Verhaltenskodex zur Prävention aller Formen von Gewalt im Erzbistum, der von den Mitarbeitenden durch Unterschrift anerkannt wird. Zudem müssen alle haupt- und ehrenamtlichen kirchlichen Mitarbeitenden, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis Nr.5 vorlegen.

Seit 2017 werden Präventionsschulungen in der Erzdiözese durchgeführt. Alle Beschäftigten der Erzdiözese (Priester, Diakone und Laienmitarbeiter:innen im pastoralen Dienst) sowie ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die regelmäßigen Kontakt mit Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Erwachsenen haben, sind verpflichtet an den Schulungen teilzunehmen. Im Jahr 2022 fanden 5 Schulungen statt.

In der Priesterausbildung ist die Prävention seit 2012 Teil der Ausbildung.

Kontakt

Die Anlaufstelle für Missbrauchsopfer steht den Betroffenen weiterhin zur Verfügung:

 
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