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Europa . Europe  
23. April 2019

Für ein Europa der Freiheit

Kampagne #ThePowerofVote des Jesuiten Flüchtlingsdienstes JRS

Deine Stimme zählt / Du hast die Wahl / Die Kraft des Wählens #ThePowerofVote

Das europäische Parlament kann eine wichtige Rolle bei der Gestaltung einer EU-Politik spielen, die Alternativen zur Inhaftierung von Migrant_innen und Asylsuchenden nutzt.

Du hast #ThePowerofVote


Hast du gewusst…?
• Die meisten Menschen, die während ihres Asylverfahren inhaftiert werden, haben nie eine Straftat begangen.
• Es ist eindeutig bewiesen, dass die Haft schädlich für ihre körperliche und seelische Gesundheit ist.
• Inhaftierungen werden oft mit dem Argument der zu sichernden Abschiebung gerechtfertigt. Es gibt jedoch keine Beweise, dass Inhaftierungen die Anzahl der Abschiebungen erhöhen.
• Es gibt Alternativen zur Haft. Sie sind human, effektiv, bezahlbar und sollten genutzt werden.

Zur Inhaftnahme von Migrant_innen und Asylsuchenden besteht keine Notwendigkeit. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen effizientere, humanitärere und zielführende Maßnahmen entwickeln, um ihre innere Sichere und öffentliche Ordnung zu gewährleisten. Es gilt, Alternativen zur Abschiebehaft aufzugreifen und eine EU zu schaffen, die niemanden zurücklässt und zu dem Wert der Freiheit steht.


RECHT AUF FREIHEIT: EIN EUROPÄISCHES GRUNDRECHT

Für die Europäische Union (EU) ist das Recht auf Freiheit ein Grundrecht. Sein Entzug ist in Europa grundsätzlich nur in sehr wenigen Fällen erlaubt, wenn eine besonders schlimme Straftat begangen wurde und nur unter strengen rechtlichen Regelungen.

INHAFTIERUNG BEI ASYL- UND MIGRATIONSVERFAHREN: EIN NOTWENDIGES ÜBEL?

Obwohl das Recht auf Freiheit in der EU einen besonders hohen Stellenwert hat, werden in ihren Mitgliedsstaaten teilweise Migrant_innen im Rahmen von Asyl- und Migrationsverfahren inhaftiert. Dies wird von den EU-Mitgliedsstaaten als ein notwendiges Übel für eine effektive Durchführung der Verfahren dargestellt. Der Freiheitsentzug ist in diesen Fällen keine Bestrafung für eine begangene Straftat. Die meisten Menschen, die sich in Verwaltungshaft befinden, sind noch nie straffällig geworden. Dennoch sind Haftzentren faktisch das gleiche wie Gefängnisse.

INHAFTIERUNG WÄHREND DES ASYLVERFAHRENS

Asylsuchende, Menschen, die Schutz suchen, können legal in dem Land leben, das ihren Antrag untersucht, bis sie ein Ergebnis erhalten. In der EU können Asylsuchende nicht inhaftiert werden, nur weil sie einen Antrag auf Asyl stellen. Dies gilt auch dann, wenn sie ohne die nötigen Reisedokumente in die EU eingereist sind. Trotzdem erlaubt die EU-Gesetzgebung den Mitgliedsstaaten Asylsuchende aus bestimmten Gründen festzunehmen, z.B. zur Identitätsklärung, aus Gründen der nationalen Sicherheit, zur Wahrung der öffentlichen Ordnung, oder wenn die zuständige Behörde der Auffassung ist, dass nur Asyl beantragt wurde, um die bereits angeordnete Rückreise herauszuzögern.

Asylsuchende können außerdem im Rahmen der sogenannten Dublin-Verordnung inhaftiert werden, während die zuständige Behörde des Mitgliedstaats bestimmt, welcher EU-Mitgliedsstaat für den Asylantrag zuständig ist. Die Inhaftierung dient dann dem Zweck, die Rücküberstellung der Asylsuchenden innerhalb der EU sicherzustellen. Asylsuchende sind in größerer Gefahr inhaftiert zu werden, wenn die Behörde vermutet, dass sie untertauchen. Allerdings kann man argumentieren, dass die Furcht vor Inhaftierung einer der Gründe ist, überhaupt unterzutauchen.

INHAFTIERUNG ZUR SICHERSTELLUNG DER RÜCKFÜHRUNG

Die EU-Gesetzgebung erlaubt den Mitgliedsstaaten ebenfalls die Inhaftierung von Migrant_innen ohne gültige Aufenthaltserlaubnis und von Asylsuchenden zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Abschiebung.

Die Haftzeit sollen nach ausdrücklichem Wortlaut des EU-Rechts so kurz wie möglich sein. Trotzdem ist für eine Haft mit dem Zweck der Abschiebung eine maximale Zeitspanne von 18 Monaten festgesetzt. Das sind anderthalb Jahre! Das kann wohl kaum als eine kurze Haft für einen Menschen angesehen werden, der nie eine Straftat begangen hat.

Die EU-Gesetzgebung sieht außerdem die sofortige Beendigung einer Haft zum Zwecke der Abschiebung vor, wenn es keine Aussicht auf die Umsetzung gibt. In der Praxis wird jedoch oft die gleiche Person wiederholt inhaftiert, obwohl sich die Wahrscheinlichkeit ihrer Abschiebung nicht geändert hat.

INHAFTIERUNG VON KINDERN UND ANDEREN SCHUTZBEDÜRFTIGEN

Die Inhaftierung von Kindern mit ihren Familien ist nach EU-Gesetzgebung nicht verboten. Als Folge befinden sich in europäischen Ländern wie Belgien, Bulgarien, Rumänien, Kroatien u.a. zurzeit etliche Kinder in Haft. Auch andere besonders schutzbedüftige Personen, wie ältere Menschen, (psychisch) erkrankte Menschen und schwangere Frauen können inhaftiert werden.

Es gibt eine Vielzahl von Beweisen, dass die Haft weitreichende schädliche Konsequenzen für die körperliche und seelische Gesundheit der betroffenen Menschen hat. Dies gilt insbesondere für besonders schutzbedürftige Personen und Kinder.

INHAFTIERUNG: KEIN NOTWENDIGES ÜBEL

Es ist weder bewiesen, dass Inhaftierungen die Zahl tatsächlich durchgeführter Abschiebungen steigern, noch dass Inhaftierungen Asylsuchende davon abhalten, überhaupt in die EU zu kommen. Auch dass Inhaftierungen Migration von Asylsuchenden innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten verhindern, ist nicht belegt.

Würde eine solche schwerwiegende, schädliche Praxis unschuldige europäische Bürger_innen betreffen, sie würde keinesfalls auch nur als notwendiges Übel akzeptiert werden. Wenn sie sich dann auch noch als unwirksam bei der Erfüllung ihres Zwecks herausstellt, würde sie auf jeden Fall abgelehnt werden. Sie ist ebenso inakzeptabel, wenn sie Migrant_innen betrifft: Für Migrant_innen gelten dieselben grundlegenden Menschenrechte wie für EU-Bürger_innen.

DEINE STIMME ZÄHLT, UM INHAFTIERUNGEN VON ASYLSUCHENDEN UND MIGRANT_INNEN ZU BEENDEN

Das europäische Parlament kann eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung einer EU spielen, die das Recht auf Freiheit für alle respektiert. JRS Europe ruft alle Wahlberechtigten zur Unterstützung politischer Kräfte auf, die sich dazu verpflichten, Inhaftierungen in Asyl- und Migrationsverfahren abzuschaffen und die im Besonderen folgende Ziele anstreben:

  die Inhaftierung von Asylsuchenden abzuschaffen.
  die Inhaftierung von Kindern zu beenden.
  in die Durchsetzung von Alternativen zur Haft im Asylverfahren oder der Abschiebehaft zu investieren.

Eine Alternative zur Inhaftierung ist jede Politik, Praktik oder Gesetzgebung, die es Asylsuchenden ermöglicht, in Bewegungsfreiheit in der Gesellschaft zu leben, und ihr Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person respektiert. Eine effektive Alternative zur Inhaftierung wird sicherstellen, dass Asylsuchende und Migrant_innen während dieses Prozesses auf eine individuelle professionelle Begleitung zählen können.

www.thepowerofvote.eu

 
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