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Auf dem Weg in Richtung eines nationalen Gesetzes in Sachen Menschenrechte und Unternehmen – Jetzt ist Luxemburg an der Reihe
Pressemitteilung der „Initiative pour un devoir de vigilance Luxembourg“
Deutschland und die Niederlande auf dem Weg in Richtung eines nationalen Gesetzes in Sachen Menschenrechte und Unternehmen:
Jetzt ist Luxemburg an der Reihe
Die Niederlande kandidieren nicht für einen Sitz im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. Nichtsdestotrotz bewegen sich die Dinge in diesem Beneluxland jetzt deutlich schneller als in Luxemburg, welches gerne in den UN-Menschenrechtsrat im Oktober 2021 hineingewählt werden möchte. Zur Erinnerung: die Niederlande haben bereits ein Gesetz hinsichtlich menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in Sachen Kinderarbeit für die Unternehmen. Wenn der aktuelle Gesetzesvorschlag verabschiedet wird, der vergangene Woche von vier Parteien im niederländischen Parlament eingebracht wurde, wird es zu einer allgemeinen Sorgfaltspflicht für Unternehmen im Bereich Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden kommen. So würde das Gesetz zur Sorgfaltspflicht zu Kinderarbeit ersetzt, das 2019 vom niederländischen Senat verabschiedet wurde.
Luxemburg und seine Ambitionen
Bei der Vorstellung der Kandidatur Luxemburgs für einen Sitz im UN Menschrechtsrat am 10. Dezember 2020 sagte Minister Jean Asselborn, wenn es in der Europäischen Union auf legislativer Ebene nicht voranginge, das holländische Gesetz als Vorbild für eine luxemburgische Gesetzgebung dienen könnte.
In der Zwischenzeit wurden die Karten neu gemischt: Während lange Zeit ein Sitz im UN- Menschenrechtsrat für Luxemburg bereits als ausgemachte Sache erschien, hat die Ankündigung der Kandidatur der USA die Situation vor einigen Wochen grundlegend verändert. Jetzt gibt es 4 Kandidaten für 3 Sitze. Wenn Luxemburg seine Bewerbung verstärken will, sollte es zu den ersten Ländern gehören, die den Schutz vor Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Aktivitäten durch die Verabschiedung eines nationalen Gesetzes sicherstellen.
Ein Beneluxland bewegt sich in Richtung Lieferkettengesetz – wann endlich Luxemburg?
Der Gesetzesvorschlag der vier Parteien (die sozialdemokratische PvdA, SP, GroenLinks, ChristenUnie) sieht eine Sorgfaltspflicht für Unternehmen in den Niederlanden vor, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren Wertschöpfungsketten anzugehen. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern werden verpflichtet, die sechs Schritte der Sorgfaltspflicht in Anlehnung an die OECD-Richtlinien umzusetzen. Auch die Haftungsfrage wird geklärt. Das Gesetz wird durch eine öffentliche Aufsichtsbehörde durchgesetzt, die gegebenenfalls finanzielle Sanktionen verhängen kann. Es ist zu wünschen, dass nach den Wahlen in den Niederlanden die kommende Regierung dies zügig voranbringt.
Die auch in Luxemburg geäußerte Sorge um eventuelle Benachteiligungen von Unternehmen erweist sich dabei weitgehend als unbegründet: In den Niederlanden haben die Professoren Van Dam und Scheltema in ihrer vom Außenministerium in Auftrag gegebenen Studie [1] über Optionen für eine menschenrechtliche Gesetzgebung verdeutlicht, dass eine nationale Gesetzgebung nicht zu Problemen oder Wettbewerbsnachteilen für Unternehmen führen muss. Es sei sogar höchst unwahrscheinlich, dass eine Gesetzgebung im Bereich „Menschenrechte und Unternehmen“ einen wesentlichen negativen Einfluss auf das Geschäftsklima haben würde.
Damit bewegt sich nach Deutschland jetzt ein anderes europäisches Land innerhalb eines Monats mit einem ambitiösen Gesetzesvorschlag. Luxemburg ist jetzt gefordert, wenn es nicht definitiv als Nachzügler erscheinen soll.
Breite Zustimmung auch in Luxemburg
92 % der Menschen in Luxemburg befürworten ein nationales Gesetz und sind der Auffassung dass es Aufgabe der Politik ist, Maßnahmen zu ergreifen, damit Unternehmen mit Sitz in Luxemburg verpflichtet sind, Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten zu verhindern (laut TNS-ILLRES Umfrage vom November 2020). 32 Unternehmen aus 8 verschiedenen Wirtschaftssektoren haben sich bereits für eine nationale Gesetzgebung zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht ausgesprochen. Der luxemburgische Verband der Sozial- und Solidarwirtschaft (ULESS), der über 200 Wirtschaftsakteure mit 20.000 Angestellten umfasst, gehört ebenfalls zu den Unterzeichnern des «Business Statements», welches von der Initiative pour le devoir de vigilance initiert wurde. Im November 2020 haben sich bei der Aktion „Je suis pour une loi nationale“ auch zahlreiche Abgeordnete aus allen Parteien, die im Parlament vertreten sind, in dieser Hinsicht positioniert.
„Wir begrüßen das Engagement der Regierung für eine EU-weite Regulierung. Eine wirksame luxemburgische Gesetzgebung kann jedoch dazu beitragen, die Unterstützung in der EU für eine ambitionierte europäische Richtlinie zu erhöhen. Zudem kann sie der luxemburgischen Regierung eine stärkere und glaubhaftere Position verschaffen, die Verhandlungen auf EU-Ebene zu beeinflussen“ sagten die Verantwortlichen der Initiative pour un devoir de vigilance. „Die Europäische Union braucht nationale Pioniere wie die Niederlande, Deutschland und Frankreich. Luxemburg, das eine Rolle auf der Ebene des UN-Menschenrechtsrates Rolle spielen möchte, sollte hier schnellstens dazu stoßen.“
Justice et Paix Luxembourg ist aktives Mitglied der Initiative pour un devoir de vigilance, der 17 Organisationen der Zivilgesellschaft angehören. Zudem hat die Kommission Justice et Paix an der Ausarbeitung der beiden nationalen Aktionspläne Luxemburgs zur Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechten mitgewirkt.
[1] C. van Dam & M. Scheltema (2020), Opties voor afdwingbare IMVO-instrumenten, p. 104.
- Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für internationale Konzerne
- Action « Eis Finanzplaz 4 Human Rights »
- Entreprises luxembourgeoises engagées pour les droits humains
- Évaluer les risques liés aux activités en matière de droits humains et d’environnement
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