Kirchenmitgliedschaft
Katholischer Christ wird man durch die Taufe in der katholischen Kirche oder durch die Konversion (Übertritt) von einer anderen christlichen Konfession zur katholischen
Kirche.
Bei der Taufe von Kleinkindern findet eine Vorbereitung der Eltern durch die Wohnsitzpfarrei statt. Getauft werden kann man jedoch in jedem Lebensalter. Ab dem Schulalter wird der Taufbewerber selbst auf den Empfang des Sakramentes vorbereitet: für Kinder (und Jugendliche) auf Pfarrebene, für Erwachsene auf Diözesanebene
(Erwachsenenkatechumenat).
Die Aufnahme gültig Getaufter aus anderen christlichen Konfessionen in die volle Gemeinschaft der katholischen Kirche (Konversion) erfolgt nach einer Zeit der Unterweisung im katholischen Glauben durch den Empfang der Firmung und/oder der Eucharistie.
Aus verschiedenen Gründen können Getaufte zum Entschluss kommen, aus der Gemeinschaft der katholischen Kirche ausscheiden zu wollen. Dies kann durch Übertritt in eine andere christliche Konfession, Hinwendung zu einer nichtchristlichen Religion oder aus anderen persönlichen Erwägungen geschehen. Der Kirchenaustritt erfolgt durch äußere Bekundung vor der zuständigen kirchlichen Autorität der inneren Entscheidung, die katholische Kirche zu verlassen. Dies geschieht im Normalfall durch einen Brief an das Generalvikariat, dem eine Kopie des Personalausweises beizulegen ist. Wichtig ist hierbei die Nennung von Ort und Zeitpunkt der erfolgten Taufe, damit der Austritt in den kirchlichen Registern aktenkundig werden kann.
Das Sakrament der Taufe kann nicht ausgelöscht werden, aber die Kirche respektiert den Willen des Austretenden, der fortan nicht mehr als Katholik betrachtet wird. Der Austretende trennt sich von der Gemeinschaft der Kirche und verliert logischerweise die ihm als Katholik zustehenden Rechte. So sind z.B. der Empfang der Sakramente, die Feier des kirchlichen Begräbnisses oder die Übernahme eines Patenamtes nicht mehr möglich.
Nach erfolgtem Kirchenaustritt ist zu jedem Zeitpunkt ein Wiedereintritt in die katholische Kirche moglich. Dazu kann man sich in einem ersten Schritt an einen katholischen Seelsorger seiner Wahl wenden. Da der Austritt aus der Kirche durch einen formalen Akt vor der kirchlichen Autoritat erfolgt ist, bedarf es auch eines formalen Aktes, um diesen Schritt rückgängig zu machen. Im Rahmen eines öffentlichen Gottesdienstes oder im kleinen Kreis wird der Ausgetretene nach dem Bekenntnis des christlichen Glaubens durch den Bischof oder seinen Delegierten wieder in die Kirche aufgenommen. Eine erneute Taufe ist nicht notwendig, da das Sakrament seine Gültigkeit auch durch den Austritt nicht eingebüßt hat.
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